Allgemeines
Eine Brandschutzordung nach DIN 14096 ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen, die Brände verhüten sollen. Eine Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus folgenden Teilen:
Teil A
richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte, Besucher), Aushang DIN A4
Teil B
ist für Personen wie Bewohne oder Beschäftigte bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten
Teil C
für Personen (Geschäftsführer, Vermieter, Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer) denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Brandschutzaufgaben übertragen sind
Je nach Art, Nutzung und Größe einer baulichen Anlage darf im Ausnahmefall und im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle nur der Teil A erstellt und auf das Erstellen von Teile B und C verzichtet werden.
Brandschutzordungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person prüfen zu lassen.
Inhalt der Brandschutzordnung
Teil B
Einleitung; Darstellung der Brandschutzordnung Teil A; Brandverhütung; Brand- und Rauchausbreitung; Flucht- und Rettungswege; Melde- und Löscheinrichtung; Verhalten im Brandfall; Brand melden; Alarmsignale und Anweisungen beachten; in Sicherheit bringen; Löschversuche unternehmen; besondere Verhaltensregeln; Anhänge
Teil C
Einleitung, Brandverhütung; Meldung und Alarmierungsablauf; Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte; Löschmaßnahmen; Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr; Nachsorge; Anhang