
Allgemein
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage.
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Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Die Forderung ergibt sich aus dem Brandschutznachweis.
Anforderungen an Feuerwehrpläne
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Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten.
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Erstellung nach DIN 14095 / DIN 14034-6 / GUV-V A 8 unter Berücksichtigung von besonderen Abweichungen bzw. Ergänzungen durch die örtliche Feuerwehr.
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Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.


Der Projektstart
1. Wir erstellen ein Angebot:
2. Unterlagen zur Umsetzung:
Nach Auftragserteilung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Aktuelle Grundrisse + Lageplan
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Brandschutzkonzept / -nachweis
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Pläne der Fachplaner (TGA, Elektro)
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evtl. Abstimmungsprotokoll der Feuerwehr
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Projektbeteiligtenliste
Um kurzfristig ein individuelles Angebot zu erstellen, benötigen wir folgende Unterlagen:
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alle Grundrisse
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Aussage über Anforderungen an FW-Pläne lt. Brandschutzkonzept bzw. Aussage der Feuerwehr

