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Feuerwehrpläne

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Allgemein

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage.

Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Die Forderung ergibt sich aus dem Brandschutznachweis.

Anforderungen an Feuerwehrpläne

  • Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten.

  • Erstellung nach DIN 14095 / DIN 14034-6 / GUV-V A 8 unter Berücksichtigung von besonderen Abweichungen bzw. Ergänzungen durch die örtliche Feuerwehr.

 

  • Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

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Umfang-FW-Plan_X.png

Der Projektstart

1. Wir erstellen ein Angebot:

2. Unterlagen zur Umsetzung:

Nach Auftragserteilung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Aktuelle Grundrisse + Lageplan

  • Brandschutzkonzept / -nachweis

  • Pläne der Fachplaner (TGA, Elektro)

  • evtl. Abstimmungsprotokoll der Feuerwehr

  • Projektbeteiligtenliste

Um kurzfristig ein individuelles Angebot zu erstellen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • alle Grundrisse

  • Aussage über Anforderungen an FW-Pläne lt. Brandschutzkonzept bzw. Aussage der Feuerwehr

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für eine

kompetente und termingerechte Umsetzung.

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