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Feuerwehrpläne

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Allgemein

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage.

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Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Die Forderung ergibt sich aus dem Brandschutznachweis.

Anforderungen an Feuerwehrpläne

  • Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten.

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  • Erstellung nach DIN 14095 / DIN 14034-6 / GUV-V A 8 unter Berücksichtigung von besonderen Abweichungen bzw. Ergänzungen durch die örtliche Feuerwehr.

 

  • Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

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Umfang-FW-Plan_X.png

Der Projektstart

1. Wir erstellen ein Angebot:

2. Unterlagen zur Umsetzung:

Nach Auftragserteilung benötigen wir folgende Unterlagen:

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  • Aktuelle Grundrisse + Lageplan

  • Brandschutzkonzept / -nachweis

  • Pläne der Fachplaner (TGA, Elektro)

  • evtl. Abstimmungsprotokoll der Feuerwehr

  • Projektbeteiligtenliste

Um kurzfristig ein individuelles Angebot zu erstellen, benötigen wir folgende Unterlagen:

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  • alle Grundrisse

  • Aussage über Anforderungen an FW-Pläne lt. Brandschutzkonzept bzw. Aussage der Feuerwehr

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für eine

kompetente und termingerechte Umsetzung.

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